Existenzgründung, Betriebsberatung, Buchführung, tiede-partner gmbh


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Zuschüsse - Kredite - hier gibt's Geld

Gründung

Beratungszuschuss vor der Gündung

Hilfe bei der Erstellung des Businessplanes, Finanzierungskonzept und Bankgespräche. Marketingkonzepte und Werbestrategie.
Die Förderhöhe beträgt 70% des Beratungshonorars (Höchstgrenze und weitere Informationen erhalten Sie von uns).

Der neue Gründungszuschuss (ALG 1) ist jetzt gültig.

1. Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Ohne Rechtsanspruch.


2. Voraussetzung für die Förderung ist ein Anspruch von 150 Tagen (Bisher 90 Tage).


3. Zuschuss beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 EU für die soziale Absicherung.


4. Die Förderung läuft nur noch 6 Monate (bisher 9 Monate).


5. Danach 300 EU für 9 Monate (bisher 6 Monate).


Die Mittel bei der Agentur für Arbeit sind begrenzt. Es werden möglicherweise nur noch in Ausnahmefällen Genehmigungen erteilt.


Das KfW-Gründercoaching (90 % der Beratungerkosten (höchstens 3.600 EU)) kann weiterhein beantragt werden.

Für Gründer, die einen Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit) erhalten und für ALG II Bezieher, für die
ein Einstiegsgeld (JOB-Center) genehmigt wurde.
Für ALG II Empfänger gibt es eine Option für ein Einstiegsgeld. Bitte erfragen Sie die Voraussetzungen bei Ihrer ARGE-Beraterin oder Ihrem ARGE-Berater.

Gründercoaching Deutschland (KfW)

für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
oder aus
ALG II, die Gründungszuschuss erhalten. Der Zuschuss beträgt 90%, höchstens 3.600 EURO
netto. Die MwSt trägt der Gründer. Innerhalb von
12 Monaten nach der Gründung zu beantragen.

Gründercoaching Deutschland (KfW)

für Gründungen innerhalb des 2. - 5. Jahres.
Gefördert werden projektbezogene Beratungen - von betriebswirtschaftlichen
Fragen bis zu Marketing und Betriebskonzepten.

Unternehmensberatung (BMWi)

An den Beratungskosten für Unternehmen, die seit
mindestens einem Jahr am Markt sind, beteiligt
sich der Bund mit einem Zuschuss von max.
1.500 EURO je abgeschlossene Beratung.

Existenzgründungsdarlehen und Kredite für bestehende Unternehmen.

Die LfA und die KfW bieten eine Reihe von zinsgünstigen Kreditmöglichkeiten an.

Neben tilgungsfreien Zeiten, ist die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung sehr interessant.
Viele Fördermittel müssen über eine Geschäftsbank beantragt werden.
Hierfür sind in der Regel umfangreiche Unterlagen (u.a. aussagekräftiges Bankkonzept) einzureichen.

Wir beraten und coachen Sie gern und begleiten Sie zu Ihren Bankgesprächen.





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